Teilnahmebedingungen
für den Schlagwerk Golden Cajon Award 2017

1. Der Videowettbewerb „Schlagwerk Golden Cajon Award 2017“, wird fort folgend GOLDEN CAJON AWARD genannt.

1.1 Ausrichter
Der Wettbewerb GOLDEN CAJON AWARD wird von der Schlagwerk GmbH mit Sitz in Gingen an der Fils, Deutschland, fort folgend SCHLAGWERK genannt, ausgerichtet.

1.2 Wettbewerbsplattform
Der Wettbewerb GOLDEN CAJON AWARD erfolgt auf der Website www.goldencajon.com; alternative Domain award.schlagwerk.com. Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden auf einer Schlagwerk eigenen Serverplattform gespeichert. Anerkannte Wettbewerbsbeiträge werden im SCHLAGWERK-Kanal auf YouTube hochgeladen und veröffentlicht.

1.3 Videobeiträge
Auf der Wettbewerbsplattform www.goldencajon.com laden die TEILNEHMER digitale Videobeiträge hoch. Thema dieser Beiträge ist es, die Fähigkeit und die Kreativität der TEILNEHMER in Bezug auf das Musikinstrument Cajon (Cajón) darzustellen. Hierzu sollte das Cajonspiel eine zentrale Rolle in dem Videobeitrag spielen und die Gesamtlänge des Beitrages 5 Minuten nicht überschreiten. Die Videos werden öffentlich innerhalb der Wettbewerbswebsite und auf YouTube zu sehen sein.

1.4 Publikums- und Jurypreise
Die Platzierungen der Teilnehmer beim GOLDEN CAJON AWARD werden mit zwei verschiedenen Prozeduren festgestellt:

1.4.1. Publikumspreis
Die Platzierung des Publikumspreises basiert auf der Anzahl der über die Stimmfunktion (Votingfunktion) auf www.goldencajon.com, siehe auch 1.6.2 bzw. 1.6.3.1, abgegebenen Stimmen

1.4.2. Jurypreise
Es werden zwei Sonderpreise von einer von SCHLAGWERK zu definierenden Jury festgelegt. SCHLAGWERK behält sich vor, die Mitglieder der Jury sowie die thematische Ausrichtung der Sonderpreise jederzeit zu ändern.

1.5 Übersicht Wettbewerb
Der GOLDEN CAJON AWARD besteht aus 3 Phasen.

1.5.1. Bewerbungsphase
Vom 19. April 2017 an können TEILNEHMER auf der Wettbewerbsplattform www.goldencajon.com ein Video hochladen. Der letzte wettbewerbsrelevante Beitrag muss spätestens am 28.Mai 2017 23:59:59 MEZ (UTC+1) vollständig hochgeladen sein. Während der Bewerbungsphase können bereits eingereichte und von SCHLAGWERK freigeschaltete Beiträge innerhalb der Wettbewerbsplattform angesteuert und angeschaut werden.

1.5.2. Votingphase
Vom 29. Mai 2017 an kann für die Beiträge gestimmt werden. Für diesen Zweck ist innerhalb der Wettbewerbsplattform bei den dargestellten Videos eine Stimmfunktion (Votingfunktion) vorgesehen. Jeder Besucher der Wettbewerbsplattform kann für mehrere Videos stimmen. Pro Video ist nur eine einmalige Abstimmung pro Besucher während der Votingphase möglich. Hierzu wird nach Abgabe der Stimme eine E-Mail an den abstimmenden Besucher versendet, in der die Echtheit der Stimmabgabe durch einen Bestätigungslink verifiziert werden muss. Die Abstimmung endet am 18.Juni 2017 um 23:59:59 Uhr MEZ (UTC+1). Alle bis dahin eingegangenen Einzel-Abstimmungen für die Beiträge sind das Ergebnis welches zur Ermittlung der Gewinnerplatzierung herangezogen wird.

1.5.3. Bekanntgabe der Gewinnerbeiträge

1.5.3.1. Bekanntgabe der Gewinnerbeiträge „Publikums-Voting“
Am 19. Juni 2017 wird der/die Gewinner verkündet. 1. Gewinner des Publikum-Votings ist, wer die meisten gültigen Stimmen während der Votingphase über die Abstimmungsschaltflächen erhalten hat, der 2. Platzierte ist, wer die zweit meisten gültigen Stimmen während der Votingphase über die Abstimmungsschaltfläche erhalten hat. Gleiches gilt für die darauffolgenden Plätze 3 bis 10.
Gültige Votes/Stimmen sind eindeutige, per Bestätigungsmail autorisierte Stimmabgaben.

1.5.3.2. Bekanntgabe der Gewinnerbeiträge „Sonderpreise der Jury“
Am 19. Juni werden die Sonderpreise der Jury bekanntgegeben.

1.5.4. Interimsseiten
Aus technischen Gründen können kurzfristig zwischen den Phasen nach Ablauf der Bewerbungsfrist, bzw. Votingphase sogenannte Interims-Seiten als Überbrückung geschaltet werden. Diese sind notwendig, um einen ordnungsgemäßen, technischen Ablauf zu gewährleisten.

2. Teilnahmeberechtigung Videobeiträge für den SCHLAGWERK AWARD 2017

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Einzelpersonen über 18 Jahre als Solokünstler oder Vertreter einer Interpretengruppe (Musikgruppen, Vereine und Bands, Musikschulen und musikpädagogische Einrichtungen), „TEILNEHMER“ genannt.

2.2 Die Teilnahme Minderjähriger (nach deutschem Gesetz unter 18 Jahre) ist nur mit Einwilligung der Eltern beziehungsweise der oder des Sorgeberechtigten möglich. Beim Hochladen digitaler Beiträge gilt insoweit Folgendes: Wird auf der Wettbewerbsseite beim Anmelde- und Uploadvorgang die Teilnahmebedingung akzeptiert, so wird das Einverständnis zur Teilnahme widerlegbar vermutet. Die minderjährigen TEILNEHMER erklären, dass im Falle einer Prämierung oder Veröffentlichung ihres Beitrages die Zustimmung in schriftlicher Form nachgereicht wird.

2.3 SCHLAGWERK behält sich das Recht vor, noch nicht volljährige TEILNEHMER nachträglich zu kontaktieren, um das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu den Teilnahmebedingungen sowie zur Abtretung der Nutzungsrechte einzuholen. Im Falle des Gewinners ist eine erfolgreiche Einholung des Einverständnisses Voraussetzung für einen Gewinn.

2.4 Teilnehmer, deren ständiger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, bestätigen hiermit, dass aus der Teilnahme am GOLDEN CAJON AWARD gegenüber SCHLAGWERK keine länderspezifischen Rechte geltend gemacht bzw. Gewinnansprüche abgeleitet werden.

2.5 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

2.5.1 Beiträge, die keinen Bezug zum Thema des Wettbewerbes erkennen lassen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

2.5.2 Beiträge von Personen, die über ihre Identität falsche Angaben machen.

2.5.3 TEILNEHMER / Beiträge mit Darstellern die in einem Endorsementverhältnis, einer anderweitigen AR-(Artist-Relation) Beziehung bzw. wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen stehen, die ebenfalls Cajons und Cajontypische Instrumente herstellen, herstellen lassen, B2B vertreiben oder vermarkten.

2.5.4 Beiträge mit unangemessenen Inhalten

2.6 Die Teilnahme ist kostenfrei.

2.7 Je TEILNEHMER darf nur ein (1) Teilnehmerbeitrag hochgeladen /angemeldet werden.

2.8 SCHLAGWERK wird alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge nach bestem Wissen und Gewissen auf ihre Wettbewerbsrelevanz und -tauglichkeit prüfen und erst nach erfolgreicher Prüfung für die Ansicht freischalten. Dieses kann bis zu mehreren Werktagen dauern. Eine Prüfung ist erfolgreich, wenn der Beitrag nicht gegen die unter 2.5 genannten Ausschlusskriterien verstößt. SCHLAGWERK behält sich das Recht vor, im Falle von Betrugsversuchen (Mehrfachteilnahme - auch von Teilen der Interpretengruppe, Umgehung technischer Sperren, Falschangaben etc.) sowie thematischer Verfehlung/sonstiger Gründe einen Beitrag - auch nachträglich - zu löschen und bereits erfolgte Abstimmungen für den TEILNEHMER für ungültig zu erklären. SCHLAGWERK behält sich ebenfalls das Recht vor, TEILNEHMER vom Wettbewerb auch nachträglich auszuschließen und eventuell vergebene Gewinne zurück zu fordern, sollte der Teilenehmer / Teilnehmerbeitrag gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben.

3. Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte

3.1 Der TEILNEHMER versichert, dass er persönlich und ausschließlich Urheber bzw. Urheberin der eingereichten Beiträge ist und das uneingeschränkte Verwertungsrecht aller Bilder und Bildteile sowie aller Audio- und Videodaten inne hat.

3.2 Der TEILNEHMER versichert, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbes und der Berichterstattung über den Wettbewerb einverstanden sind.

3.3 Der TEILNEHMER versichert, dass der eingereichte Beitrag frei von Rechten Dritter ist. Bei Beiträgen erklärt die einreichende Person, dass alle an der Erstellung des Mediums beteiligten Co-Autorinnen und -autoren mit der Teilnahme am Wettbewerb und einer Veröffentlichung einverstanden sind.

3.4 Der TEILNEHMER erklärt sich bereit, SCHLAGWERK das uneingeschränkte, entgeltfreie Nutzungsrecht an dessen Wettbewerbsbeitrag (unabhängig von der Art der Medien) sowie zur weiteren Öffentlichkeitsarbeit abzutreten.

4. Haftung

Für den Fall, dass verletzte Rechte Dritter gegenüber SCHLAGWERK, verursacht durch einen Wettbewerbsbeitrag, geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Teilnehmer SCHLAGWERK von sämtlich dadurch verursachten Ansprüchen Dritter freizustellen beziehungsweise zu entschädigen.

5. Gewinne

5.1 Der Wettbewerbsbeitrag mit den meisten gültigen Stimmen am 18.Juni 2017 um 23:59:59 Uhr MEZ (UTC+1) ist der erstplatzierte Gewinner der Publikumsabstimmung des GOLDEN CAJON AWARDS, der Zweitplatzierte ist, wer die zweit meisten gültigen Stimmen während der Votingphase über die Abstimmungsschaltfläche erhalten hat. Gleiches gilt für die darauffolgenden Plätze 3 bis 10. Gültige Votes/Stimmen sind eindeutige, per Bestätigungsmail autorisierte Stimmabgaben.

5.2 Der Gewinn des Erstplatzierten in der Publikumsabstimmung besteht aus einer Trophäe, „The Golden Cajon“. Hierbei handelt es sich um ein goldfarbenes Miniatur-Cajon. Der Preis ist dotiert mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000,-€ (EURO). Zusätzlich erhält der Erstplatzierte ein Instrumenten-Set, wie auf der Wettbewerbsplattform ausgeschrieben. Sollten die Instrumente nicht verfügbar sein, kann auf gleichwertige Alternativen zurückgegriffen werden.

5.3 Die Zweit- bis Zehntplatzierten erhalten ebenfalls die für ihren Platz definierten Instrumenten-Sets, wie auf der Wettbewerbsplattform ausgeschrieben. Sollten die Instrumente nicht verfügbar sein, kann auf gleichwertige Alternativen zurückgegriffen werden.

5.4 Die Gewinne der Sonderpreise der Jury werden an die TEILNEHMER ausgehändigt. Sollte der einreichende TEILNEHMER Teil einer Autorengruppe sein, erhält er stellvertretend für die Gruppe den Preis.

5.5 Sollte das höchste Abstimmungsergebnis von zwei oder mehreren Wettbewerbsbeiträgen am Ende der Votingphase erreicht werden, so wird der Preis zu gleichen Teilen an diese TEILNEHMER aufgeteilt.

5.6 Die Preise sind nicht übertragbar und im Falle von Sachpreisen nicht auszahlbar.

6. Datenschutz

Die Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur zur Durchführung des Wettbewerbs. Alle Daten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen in unserer Datenschutzerklärung bereit.

7. Änderung der Teilnahmebedingungen / Schadensersatz

SCHLAGWERK behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern. Jegliche Schadensersatzverpflichtung von SCHLAGWERK aus oder im Zusammenhang mit dem Schlagwerk Award, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

9. Fragen

Fragen zum Wettbewerb können per E-Mail an award@schlagwerk.com gerichtet werden.

Fragen und Antworten.

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Du hast noch Fragen, zum Ablauf oder sonstigen Themen? Antworten gibt es auf unserer FAQ-Seite.

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Du kannst uns über zwei Wege erreichen. Schreibe uns eine E-Mail an award@schlagwerk.com oder schicke uns eine Nachricht über Facebook.

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